Rechtsstaat a.D.

Negative wahre Sachverhalte die jedem redlichen Bürger den Glauben an den Rechtsstaat Deutschalnd nehmen werden…

Auf dieser Seite werden wir nach 20 Jahren erfolglosen Lösungsversuchen nun die vorliegenden Dokumente schrittweise einstellen. Es wird somit ein Archiv entstehen aus welchem man „Lehren“ für die Zukunft ziehen kann. Es wird anhand wahrer realer Ereignisse und Sachverhalte aufzeigen, wie negative behördliche und gerichtliche Agitationen im Hintergrund wirksam die Menschenrechte, das Grundgesetz , BGB, Strafgesetzbuch, die Abgabenordnung usw. ausgehebelt haben und weiter fortsetzen. Mitten in Deutschland – einem angeblichen demokratischen Rechtsstaat!

Als unbescholtenen Bürger sehe ich mich, Wilfried Eimann als mündigen demokratischen Bürger der sich nachweislich durch seine Tätigkeiten für das Gemeinwohl seit Jahrzehnten bis heute einsetzt hat. Ich arbeite mich hier nun in WordPress langsam ein um diese unglaublichen Geschichten seit 2000, die Zusammenhänge und die tätigen Verantwortlichen zu benennen. Sollten sich Fehler einschleichen ist das keine Absicht. Ich freue ich mich auf die entsprechenden Korrekturhinweise und werde diese schnellstens umsetzen. Nichts Unwahres soll auf diesen Seiten stehen! Damit ist für jeden Interessierten der wahrheitsgehalt in Ruhe nachlesbar und prüfbar. Bei der Darlegung versuche ich so weit als möglich sachlich zu bleiben. Dies fällt mir angesichts der sich fortsetzenden anhaltenden negativen Geschichte wirklich nicht leicht.

Natürlich hoffe ich das sich irgendwann irgendwer der Verantwortlichen in Deutschland, den Bundesländern und der betrofffenen Gemeinden sich an unsere rechtsstaatlichen Grundprinzipien, an seinen/ihren Amtseid usw. erinnert und dafür sorgt das die erforderlichen Korrekturen im inzwischen fragwürdigem Rechtssytem Deutschland herbeigeführt werden. Wir müssen zur wahren demokratischen Rechtssttatlichkeit zurück finden.

Die Homepage erstelle ich zunächst aus der Erinnerung aus 20 Jahren realer Geschichte und bitte um Geduld. Meterweise Akten und Beweise liegen da. Leider nur die Spitze eines mühsam erkämpften Datenbestandes. In den großen Rest wird die Akteneisnicht bis heute wirksam durch Behörden und Gerichte verweigert und entsprechende weitere Aufklärungen sind mir nicht möglich. Aktenmanipulationen sind nachgewiesen. Da wir als Beschuldigte die behördichen und gerichtlichen Hintergründe nicht wissen und aufklären können ist die Beweislastumkehr grundsätzlich anzuwenden.

Es wäre für uns schon sehr spannend nachzulesen was man den Beschuldigten „Opfern“ , den Vereinen und ihrer Mitglieder denn konkret vorzuwerfen hat. Das war doch so bedeutend , das die damals existierenden 2 Vereine FF und PFC und dessen Vorstand es geschafft haben bis in die Bundesdrucksache 15/5975 vom 2.09.2005 namentlich erwähnt zu kommen, ohne das sie davon auch nur das geringste ahnten. Bei all den Guten nachlesbaren Taten der Vereine udn seiens Vorstandes, welche in den bisherigen Akteneinsichten nicht aufzufinden waren, müssen diese negativen belastenden unterstellenden Sachverhalte also eine besondere Beschwer haben. Warum dürfen die Betroffenen und Beschuldigten das nicht erfahren? Warum wirkt die Bundesdrucksache anhaltend weiter und werden die Unterstellungen/Verleumdungen unberichtigt fortgesetzt? (Verleumdung , anahltende üble Nachrede = Straftatsbestand)

Warum schweigen das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, Bundestag und Bundesrat bis hinunter in die Gemeinde und sind dialogunfähig? Warum fängt niemand an das Unrecht rückgängig zu machen so gut es geht? Mit welchen Recht wird das entstandene Unrecht behauptet und als unumkehrbar bezeichnet?

Ich habe meine Kindern versucht beizubringen, das man andere nicht beleidigen darf, man darf keine Unwahrheiten erzählen und wenn man mal Mist gebaut hat, muss man sich entschuldigen und die Sachen in Ordnung bringen.

Ich frage mich inzwischen ernsthaft, was die Verantwortlichen für die nagtiven Ereignisse für eine Erziehung haben und was es für Persönlichkeiten sind, die derartiges verursachen und fortsetzen. Sollten Diese nicht Vorbildfunktion für Deutschland haben?

Künftig will ich nicht mehr „jedem“ die Geschichte von vorne erzählen müssen. „Bitte schreiben sie mir das schriftlich …. ohne dann Antworten zu bekommen, wir kümmern uns dann …..ohne Antworten zu bekommen. usw. „

Bundeskanzleramtsminister Helge Braun, Fizekanzler Olaf Schlolz, Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Bundestagsministerien, Budnespräsident Gauk und Steinmeier, Bundestagsabgeordnete Volker Kauder, Frau Take, Bareiss… und viele mehr sind da ein Beispiel und beiben bis heute seit Jahren untätig. Nein Schluss damit. Die seriösen Vereine und ich haben nichts zu verbergen und nichts unrechtes oder unseriöses getan – bis heute nicht!

Ich rufe an dieser Stelle jeden Bürger auf: Bitte genau hinsehen und Missstände nicht einfach hinzunehmen sondern in einer demokratischen zulässigen Art und Weise Kritik und Lösungsvorschläge zur Wiederherstellung unserer demokratischen rechtsstaatlichen Verhältnisse für jeden – aktiv mitzuwirken. Es geht um dier Zukunft für unsere Kinder und uns. Möglicherweise sind wir nicht mehr weit weg von Verhältnissen wie in Amerkika. Die zunehmende Spaltung in unserer Gesellschaft und unser „Unrechtsstaat der wirkliche demokratische Rechtsstaatlichkeit verhindert“ sind Alarmzeichen.

Folgend die wahren Geschichten zu Verwendung aller freien redlichen Bürger.

Wir zeigen wie wirtschaftliche Unternehmen im Hintergrund auf behördliche Entscheidungen in „erpresserischer Art“ Einfluss genommen haben und nehmen.

Wir werden belegen wie Kommunalaufsicht, Polizei und Staatsanwaltschaften die Bearbetung von diversen Anzeigen verweigert haben oder untätig geblieben sind. Sogar unfähig den Halter eines KFZ durch bekanntes Kennzeichen zu ermitteln. -Ja, nicht wirklich zu glauben und doch wahr.

Wir werden aufzeigen, wie Behörden, von der Gemeinde Südliches Anhalt über Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landesministerien Sachsen-Anhalt bis hinauf zur Bundesregierung und Auswärtigen Amt beteiligt sind.

Wir zeigen unsere vielen jahrelangen Hilferufe auf welche von Parteien, Abgeordneten, Ministerien, Verantwortlichen und Presse scheinbar ignoriert wurden und werden. Muss es denn immer erst „Tote“ geben bevor man reagiert?

Wir zeigen die Hilflosigkeit von zu Unrecht verfolgten Personen und Vereinen auf. Wie seriöse redliche ehrenamtliche Vorhaben zum Wohle der Bürger mit Rechtsbeugungen und unseriösen behördlichen und gerichtlichen Handeln in ihrem Existenzaufbau und der Vereinsarbeit verhindert und ausgegrenzt wurden.

Wir zeigen auf, wie Amtsermittlungspflichten von Gerichten in der Regel stehts nur einseitig „Pro Kommunale udn politischen Entscheidungen“ erfolgt sind. Wie diese Gerichte Prozesskostenhilfe verweigert haben und pauschale Erfolgslosigkeit erklärten natürlich ohne auf den Klaginhalt konkreten Bezug zu nehmen. Selbst das Verfassungsgericht zwang uns zunächst auf die „Rechtswegausschöpfung“ und verweigerte am Ende die Klageannahme trotz eindeutiger, erdrückender vorgetragener Beweislage. Es verweigerte PKH Hilfe , somit einen Anwalt um auf Augenhöhe ein ordentiches Verfahren durchführen zu können. Herr Voßkuhle und Kollegenrichter verweigerten die Einsichtnahme in die dafür zugrundeliegenden Entscheidungsunterlagen.

Liegen hier Geheimhaltungsgründe vor? Die Bundesdrucksache verweist auf Geheimdokumente und Verschlussachen usw.. Darf Unrecht Geheimsache sein um behördliches und gerichtliches Unrecht zu erzeugen und gegen unschuldige Vereine und Bürger fortzusetzen?

Begründet und schlüssig beziehen sich die Beschuldigten und belastenden Vereine und Personen nun auf den Artikel 20 des Grundgesetzes, dem Recht auf Widerstand gegen jeden der … bitte nachlesen. Ach ja, mit der Würde des Menschen usw. haben es die Verantworltichen auch nicht wirklich …

Jeder Bürger und Verein hat einen Rechtsanspruch auf Aufklärung, Wahrheit , Rehabilitation und Schadensersatz. Dies betrifft auch die entsprechenden Bescheide und Urteile im kausalen Kontext zu. Die Klärung der gespeicherten Informationen in Registraturen, Archiven jeglicher Art, Informationesstellen für Behörden und Dritte usw. sind zu prüfen, aufzuklären und zu berichtigen.

Nur durch Zufall habe ich im März 2017 durch einen Mitwirkenden beim Arbeitskreis Asyl Balingen einen Hinweis auf die dubiose Bundesdrucksache 15/5975 vom 2.09.2005 erhalten. Herzlichen Dank an dieser Stelll dafür. Diese Untersuchungsauschuss greift auf unsere Gründungzeit ab 2000 zurück. Nur extrem wenige Dokumente kamen aus einer Klage 2006 gegen das Auswärtige Amt beim Verwaltungsgericht Berlin zu Tage. Diese erst frisch verbreitete Drucksache wurde eindeutig unterschlagen!

Verantwortliche sind Menschen die Verantwortlich sind für diverse Sachverhalte und Entscheidungen und müssen somit auch Verantwortung tragen. Soweit sie zuständig oder beteiligt waren an rechtswidrigen Vorgängen und Entscheidungen haben sie eine Aufklärungs- und Heilungspflicht. Es besteht eine objektive und sachlich korrekte, behördliche und gerichtliche Prüfpflicht zu Sachverhalten jeglicher Art. Das BGB usw. hat hier klare Gesetzesvorgaben.

Der Versuch einen persönlichen Gesprächstermin mit der Botschaft in Kiew zu erhalten wurden mit den Worten von Frau Mittner Robinson: „mit solchen Leuten spricht man nicht(?)“ beendet. Diese Worte scheinen das Leitthema aller Verantwortlichen von Gemeinde bis Bundesregierung zu sein und erklärt warum jeder angesprochene den Kopf in den Sand steckt oder U Boot spielt -schwub … weg war er …. 🙂

Ein kausal schlüssiges vorsorgliches „Schachteldenken der Behörden und Gerichte“ scheint naheliegend zu sein. Diverse Vermerke auf Schreiben, Aktenvermerke, Notizzettel usw. lauten z.B.: „Einschlägig bekannt, in der Sache ist nichts weiter zu veranlassen, Unseriös und unglaubwürdig, Bereicherungsabsicht…eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung…, es ist das Umfeld das sie geschaffen haben … , Was ist denn hierlos vermerkte Ministerpräsident Böhmer…. auf einem Hilferufschreiben, … usw.. Was man ihm dann aus der Verwaltung mitteilte wissen wir bis heute nicht. Jedenfalls hat sich bis dato nichts geändert.

Mit diesen unbegründeten aber in den Köpfen wirksam verbreiteten und verankerten „Scheinargumenten “ werden kritische Nachfrager, Presse usw. dann schnell ruhig gestellt.

Prozesskostenhilfe wurde ab ca. 2004 dann faktisch regelmäßig verweigert und pauschal die Erfoglsaussichten der Klagen verneint. Aus gemeinnützigen Einrichtungen wurden nun in Rechtssachverhalten wirtschaftliche Unternehmen gemacht die aus eigenen Mitteln die Rechtskosten aufzubringen hätten (Kollektivhaftung). Tatsächlich stellte der Petitionsausschuss Sachsen-Anhalt fest, das die Landesverfassung hier nicht den Menschenrechten und dem Grundgesetz entspricht! Um Änderungen vorzunehmen warte man aber auf die Hinweise der Bundesregierung (?)

So standen wir regelmäßig ohne juristische Ausbildung ( Diese wird bekanntlich weder im Schulsystem noch in der Lehre usw. gelehrt) und Beistand gegen Behördenentscheidungen vor Gericht. Richter erklärten unter anderem auf Nachfrage, das sie den Sachverhalt der Klagen/Widersprüche usw. nicht überprüft haben, da eine Behörde von Amtswegen sich an die Gesetze zu halten hat. Nun – Wie schön wäre dies gewesen … nur ….

Es ist dann frustierend mündliche Aussagen der vorsitzenden RIchterin beim VG Halle zu hören, das man sehr wohl erkannt habe, das man uns an diesem Standort nicht haben wolle, gleichwohl half sie der begründeten Klage nicht ab und die Rechtskosten wurden wie üblich den Vereinen/Kläger auferlegt.

Die betroffenene Vereine haben bestmöglich die auferlegten und geforderten Rechtswege durchlaufen. Es ist daher schlüssig dokumentiert das es sich nicht um einen einzelnen Sachverhalt handelt der mal „schiefgelaufen“ oder Zufall ist. Vielmehr liegt ein kausal schlüssiges konsequentes negatives Handeln von Behörden und Gerichten in einer faktisch abgestimmten Art und Weise nachlesbar vor. Das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft dürfte durch deren Untätigkeiten im kausalen Zusammenhang vorgelegen haben.

Nein – Nicht auf Augenhöhe im Dialog mit den Betroffenen wurde nach Lösungen gesucht. Im unsichtbaren behörlichen Hintergrund liegen die Ursachen und Aufklärungen werden bis heute wirksam verhindert, so gut es eben geht.

Dazu war es jedoch erforderlich das die bestehenden Menschenrechte, das Grundgesetz und sonstigen Gesetze in der jeweils zustehenden Hierrarchie, welche dem Schutz von Betroffenen redlichen Bürger und Vereinen dienen eben nicht angewendet wurden. Amtsermittlungspflichten erfolgten in der Regel nur um das Interesse der Behörden umzusetzen.

Wir haben in Deutschland behördlich, gerichtlich, parteilich usw. hierarchisch geordnete Strukturen. Dazu gehören u. A.: Der Koalitionszwang bei Abstimmungen welches eigenständige Entscheidungen der Abgeordneten unmöglich macht und demokratisch nach meiner Ansicht nicht vertretbar sind, usw., Die Abhängigkeit des Arbeitsplatzes und Aufstiegsmöglichkeiten sind vom Wohlwollen der Vorgesetzten abhängig, usw. … Diese lassen es in aller Regel nicht zu das untergeordnete Bereiche selbstständig und selbstverantwortlich über ihre Position hinweg entscheiden können. Regelmäßige Abstimmungen mit den Vorgesetzten sind für abhängig Beschäftigte normal und finden sich auch bei den Behördenschreiben wieder.

Dies erklärt dann auch warum unsere begründeten Einsprüche Widerspüche, Klagen usw. erfolglos waren und (vermeidbare und unnötige) Klagen erzwungen wurden.

Ich hätte mir nicht vorgestellt, das ich es „live“ erleben muss, wie 5 Richter die Gesetze der Abgabenordnung und Anwendungserlasse dazu komplett ignorieren und die Klägerin gezielt irregeführt und zur Klagrücknahme genötigt haben. Wohlgemerkt nur um einer tatsächlich gemeinnützigen Einrichtung sachlich unbegründet die Gemeinnützigkeit zu nehmen. Was für entsätzliche udn verachtungswürdige Zustände!

Die Gründe lauteten: …aus Kostengründen und der Erfolglosigkeit der Klage bezüglich der Heilung Erbnachfolgeregelung! Die Gemeinnützigkeit habe nie bestanden! (?) Die vorhandenen Freistellungsbescheide, die Abgabenordnung und Anwendungserlasse sagen hier eindeutig das Gegenteil aus! Das habe ich im Nachgang selbst nachgelesen.

Es ist gut und notwendig, das Richter in ihren Enscheidung neutral und frei sein sollten(!) und das sie sich zwingend an die Gesetze zu halten haben!

Es ist jedoch nicht zu akzeptieren das Richter diese Freiheit nutzen um die bestehenden Gesetze einseitig im Sinne der Behörden auslegen oder klare eindeutige Gesetze, welche dem Kläger/ den geschädigten Recht geben gar nicht mehr beachten! Diese dienen dem Schutz der Geschädigten und Bürger unter anderem auch vor behördlicher Willkür. Das sie dann auch noch selbst zu gestellten Befangenheitsanträge sich als unbefangen erklären ist besonders dreist. Tatsächlich ist dann offenbar niemand mehr zuständig um diese Rechsmisstände bei den Richtern zu beseitigen.

So versteht es sich faktisch von selbst das meine/ unsere erhobenen Beschwerden und Anzeigen gegen die Richter zsw. bis heute nicht bearbeitet werden und diese ihr Unwesen weitertreiben. Das diese mit Steuermitteln bezahlt und von der Politik billigend geduldet werden ist sicherlich nicht im öffentlichen Interesse und entspricht keiner Rechtsstaatlichkeit. Die vielgelobte Gewaltenteilung ist seit vielen Jahren funktionslos. Erforderliche Selbstkritik und die gegenseitige Prüfung unseres Rechtsstaates durch die angeblich unabhängigen „drei Säulen“ auf Einhaltung der demokratischen und rechtlichen Prinzipien gibt es praktisch nicht mehr. Dies wurde mutmaßlich durch Gleichschaltung und gegenseitige (blinde) Amtshilfe ersetzt. Es gibt auch eien Amtshilfegesetz (?) oder so.

Mögliches Ziel der Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann sein, das dann die begründeten Schadensersatzansprüche welche nach dem BGB für ein nicht nutzbares (Eigentum / faktsiche Zwangsenteignung) – ein durch Urteil 2006 im besonderen öffentlichen Interesse festgestelltes Kulturdenkmals (!) – vorsorglich auf einen wirtschaftlichen Wert reduziert werden sollte. Dies ist eine kausal schlüssige Erklärung für die leidvolle Geschichte …

Das Gesetz besagt jedoch klar, das der Wert einer gemeinnützigen Vermögensmasse nicht der wirtschaftliche Wert ist, da es auf diesen nicht ankommt, sondern der Sachwert des Gebäudes anzuwenden ist!

Das Finanzministerium/Finanzamt – also die Behörden die sich seit ca. 2009/2010 nicht mehr an die Abgabenordnung und Anwendungserlasse gehalten haben – sprach durch Herrn Brenner Finanzamt Bitterfeld Wolfen allen Vereinen im Gebäude 2009/2010 gleichzeitig die Gemeinnützigkeit ab und beantragten 2014 ein Insolvenzverfahren gegen die HIH beim Insolvenzgericht Dessau Roßlau .

Ein kausaler Zusammenhang mit der anstehenden begründeten Klage auf Schadensersatz im Jahre 2013 beim Landgericht Dessau Roßlau ist hier nicht von der Hand zu weisen.

Pikant: In späten Akteneinsichten wurde ein Schreiben des Finanzamt Köthen entdeckt, das allen Vereinen im Gebäude die Seriösität und Glaubwürdigkeit im Jahr 2009 – nach jahrelangen Prüfungen- bescheinigt hatte!

Wie kann es dann sein das allen Vereinen, faktisch unmittelbar darauf, die Gemeinnützigkeit abgesprochen wurde?

Fragwürdig bleibt die Aussage des Handelsregister Stendal 2015: Aufgrund des Verwaltungsitzes der Vereine seit 2010 in Balingen, Baden Württemberg sei das Insolvenzgericht Dessau Roßlau gar nicht zuständig gewesen(?)

Bemerkenswert ist natürlich festzustellen, das die aufgezwungenen Rechtskosten aus den (vermeidbaren) Klageverfahren mit unter 8000 €, einem unstreitigen Grund und Bodenwert mit über 12 000 € gegenübersteht. Der Sachwert des Gebäudes wurde nicht berücksichtigt. Es gibt in der Gerichtsakte kein Wertgutachten zum Kulturdenkmal! Auch blieb die anstehende begründete Klage auf Schadensersatz aus dem Jahre 2013 unberücksichtig .

Fakt: der Einheitswert und die Ermittlungsgrundlage der Baugenehmigungskosten liegen unabhängig festgestellt bei rund 345.000 €. Der Sachwert liegt bei über 700.000 €. Bei einem im Kern gesunden 4 geschossigen Klinkerbau dieser Größe entspricht das vermutlich nicht mal den Rohbaukosten!

Die HIH (Eigentümer des Kulturdenkmals – eine gemeinnützige Vermögensmasse) erhielt im Jahre 2007 eine dubiose Nutzungsuntersagung. Damit wurde allen Vereinen das Dach über dem Kopf und die Entwicklungsmöglichkeiten ersatzlos genommen. Das angekündigte Internationale Workcamp zur Sanierung des Kulturdenkmals im genehmigungsfreien Bereich wurde quasie in einen rechtswidrigen Rahmen gestellt. Von uns unbemerkt waren bereits im Landkreis Gespräche mit der Polizei zu möglichen Einsatz -Aktionen aufgenommen worden(?). Normales behördliches Vorgehen?

Untersagt wurden und werden bis heute gemeinnützige , gewerbliche und private Nutzungen. Nach BGB haben wir hier eine faktische Zwangsenteigung vorliegen. Dies stellte auch das Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt durch Herrn Mathiebe nach einem Ortstermin fest.

Pikant: Wir erhielten dann tatsächlich 2009/2010 eine Teilgenehmigung für einen Imbiss mit Biergarten, Kaffeeterasse hinterm Haus und Gastraum.

Seit dem Jahre 2000 war dieser Teil des Gesamtkonzeptes und Teil von diversen Bauanträgen, Teilgenehmigungsanträgen usw. beantragt und wurden nicht bearbeitet /genehmigt. Es sollten bis zu 20 Ausbildungs- und Arbeitsplätze hier im Gebäude entstehen.

In der Vorbesprechung des Nutzungsänderungsantrages sagte Herr Pischke eine Bearbeitung zu, jedoch nur wenn der geplante Schallschutzzaun auf IG Seite gestrichen werden würde. (Ich verstehe das als Nötigung) Auch sollten auch die zulässigen Betriebs- und Eigentümerwohnung im Falle der Genehmigung des „Imbiss ….“ mit genehmigt werden.

Die Genehmigung war dann schließlich mit unzumutbaren Auflagen versehen und die erforderlichen und zulässigen Betriebswohungen blieben bis heute abgelehnt. Damit war eine ordentliche Pflege und Absicherung von Investitionen nicht mehr möglich.

Seitdem haben Einbrüche und Vandalismus zu erheblichen Schäden geführt. Die Behörden sorgen nachhaltig dafür, das diese Kulturdenkmal weiter zerfällt. So wurde das Kulturdenkmal im Jahre 2007 durch den Sturm Kyrill beschädigt. Wiederholt wurde in den Folgejahren denkmalrechtliche Anträge auf Förderung der Dachsanierung gestellt und alle abgelehnt. Die von uns immer wieder durchgeführten Reparaturen konnten die grundlegend erforderlichen Dacherneuerung nicht aufhalten.

Aktuell wurde lediglich ein Netz zur Dachabsicherung durch den Landkreis aufgebracht. Unsere Bitten und Anträge doch unter dem Netz eine Wasserdichte Plane aufzubringen um damit das Kulturdenkmal vor weiterem Zerfall zu schützen und zu erhalten wurde vom Landkreis und dem Denkmalamt abgelehnt.

Das Gebäude steht zum Verkauf und Interessenten können sich natürlich melden. Laut gerichtlichem Hinweis können wir mit den Käufern das Objekt vertragsrechtlich an die Käuferwünsche vor Kauf und Nutzen/Lasten Übergang anpassen . Laut Urteil ist uns der Erhalt des Denkmals nicht zuzumuten.

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about:blankTitel hier eingebennegative Sachverhalte

Auf dieser Seite werden wir nach 20 Jahren erfolglosen Lösungsversuchen nun die vorliegenden Dokumente schrittweise einstellen. Es wird somit ein Archiv entstehen aus welchem man „Lehren“ für die Zukunft ziehen kann. Es wird anhand wahrer realer Ereignisse und Sachverhalte aufzeigen, wie negative behördliche und gerichtliche Agitationen im Hintergrund wirksam die Menschenrechte, das Grundgesetz , BGB, Strafgesetzbuch, die Abgabenordnung usw. ausgehebelt haben und weiter fortsetzen. Mitten in Deutschland – einem angeblichen demokratischen Rechtsstaat!

Wir zeigen wie wirtschaftliche Unternehmen im Hintergrund auf behördliche Entscheidungen in „erpresserischer Art“ Einfluss genommen haben und nehmen.

Wir werden belegen wie Kommunalaufsicht, Polizei und Staatsanwaltschaften die Bearbetung von diversen Anzeigen verweigert haben oder untätig geblieben sind.

Wir werden aufzeigen, wie Behörden, von der Gemeinde Südliches Anhalt über Landkreis Anhalt Bitterfeld, Landesministerien Sachsen-Anhalt bis hinauf zur Bundesregierung und Auswärtigen Amt beteiligt sind.

Wir zeigen unsere vielen jahrelangen Hilferufe welche von Parteien, Abgeordneten, Ministerien, Verantwortlichen und Presse unbeachtet geblieben sind.

Wir zeigen die Hilflosigkeit von zu Unrecht verfolgten Personen und Vereinen auf. Wie seriöse redliche Vorhaben zum Wohle der Bürger mit Rechtsbeugungen und unseriösen behördlichen und gerichtlichen Handeln in ihrem Existenzaufbau und der Vereinsarbeit verhindert und ausgegrenzt wurden.

Wir zeigen auf, wie Amtsermittlungspflichten von Gerichten in der Regel stehts nur einseitig pro Kommunale Entscheidungen erfolgt sind. Wie diese Prozesskostenhilfe verweigert haben und pauschale erfolgslosigkeit erklärten ohne auf den Klaginhalt konkreten Bezug zu nehmen. Selbst das Verfassungsgericht zwang usn zunächst auf die Rechtswegausschöpfung und verweigerte am Ende die Klageannahme trotz eindeutiger erdrückender vorgetragener Beweislage. Es verweigerte PKH Hilfe , somit einen Anwalt um auf Augenhöhe ein ordentiches Verfahren durchführen zu können. Herr Voßkuhle und Kollegenrichter verweigerten die Einsichtnahme in die dafür zugrundeliegenden Ablehnungsentscheidungsunterlagen.

Begründet schlüssig beziehen sich die Beschuldigten und belastenden Vereine und Personen nun auf den Artikel 20 des Grundgesetzes, dem Recht auf Widerstand gegen jeden der … bitte nachlesen.

Jeder Bürger und Verein hat einen Rechtsanspruch auf Aufklärung, Wahrheit , Rehabilitation und Schadensersatz. Dies betrifft auch die entsprechenden Bescheide und Urteile im kausalen Kontext. Die Klärung der gespeicherten Informatioenen in Registraturen, Archiven jeglicher Art, Informationesstellen für Behörden und Dritte usw. sind zu prüfen und zu berichtigen.

Nur durch Zufall habe ich im März 2017 durch einen Mitwirkenden beim Arbeitskreis Asyl einen Hinweis auf die dubiose Bundesdrucksache 15/5975 vom 2.09.2005 erhalten. Diese greift auf unsere Gründungzeit ab 2000 zurück. nur extrem wenige Dokumente kamen aus einer Klage 2006 gegen das Auswärtige Amt beim Verwaltungsgericht Berlin zu Tage.

Verantwortliche sind Menschen die Verantwortlich sind für diverse Sachverhalte und Entscheidungen und müssen somit auch Veratnwortung tragen, soweit sie zuständig oder Beteiligt waren an rechtswidrigen Vorgängen und Entscheidungen. Es besteht eine objektive udn sachlich korrekte behördliche und gerichtliche Prüfpflicht zu Sachverhalten jeglicher Art. Das BGB usw. hat hier klare Gesetzesvorgaben.

Der Versuch einen persönlichen Gesprächstermin mit der Botschaft in Kiew zu erhalten wurden mit den Worten von Frau Mittner Robinson :“ mit solchen Leuten spricht man nicht(?)“ beendet.

Ein kausal schlüssiges vorsorgliches „Schachteldenken der Behörden und Gerichte“ scheint nahliegend zu sein. Diverse Schreiben udn Vermerke auf Schreiben lautet. Einschlägig bekannt, in der Sache ist nichts weiter zu veranlassen, Unseriös und unglaubwürdig, Bereicherugnsabsicht…eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung…, es ist das Umfeld das sie geschaffen haben … , Was ist denn hierlos vermerkte Minsiterpräsident Böhmer…. auf einem Hilferufschreiben, … usw.. Was man ihm dann aus der Verwaltung mitteilte wissen wir bis heute nicht. Jedenfalls hat sich bis dato nichts geändert.

Prozesskostenhilfe wurde ab ca 2004 dann faktisch regelmäßig verweigert und pauschal die Erfoglsaussichten der Klagen verneint. Aus gemeinnützigen Einrichtungen wurden nun wirtschaftliche Unternehmen gemacht die aus eigenen Mitteln die Rechtskosten aufzubringen hätten. Tatsächlich stellte der Petitionsausschuss Sachsen Anhalt fest, das die Landesverfassung hier nicht den Menschenrechten und Grundgesetz entspricht!

So standen wir regelmäßig ohne juristische Ausbildung und Beistand gegen Behördenentscheidungen vor Gericht. Richter erklärten unter anderem auf Nachfrage, das sie den Sachverhalt der Klagen nicht überprüft haben, da eine Behörde von Amtswegen sich an die Gesetze zu halten hat. Nun – Wie schön wäre dies so gewesen wäre ….

Es ist dann frustierend mündliche Aussagen der vorsitzenden RIchterin zu hören, das man sehr wohl erkannt habe, das man uns an diesem Standort nicht haben wolle, gleichwohl half sie der begründeten Klage nicht ab und die Rechtskosten wurden wie üblich den Vereinen auferlegt.

Die betroffenene Vereine haben bestmöglich die auferlegten und geforderten Rechtswege durchlaufen. Es ist daher dokumentiert das es kein einzelner Sachverhalt der mal „schiefgelaufen“ oder Zufall ist. Vielmehr liegt ein kausal schlüssiges konsequentes negatives Handeln von Behörden und Gerichten in einer faktisch abgestimmten Art und Weise nachlesbar vor.

Nein – Nicht auf Augenhöhe im Dialog mit den Betroffenen wurden nach Lösungen gesucht. Im unsichtbaren behörlichen Hintergrund liegen die Ursachen und Aufklärungen und wird bis heute wirksam verhindert so gut es eben geht.

Dazu war es jedoch erforderlich das die bestehenden Menschenrechte, Grundgesetz und sonstigen Gesetze in der jeweils zustehenden Hierrarchie, welche dem Schutz von Betroffenen dienen nicht angewendet wurden. Amtsermittlungspflichten erfolgten in der Regel nur um das Interesse der Behörden umzusetzen.

Wir haben in Deutschland behördlich, gerichtlich und auch in den Parteien hierarchisch geordnete Strukturen. Dazu gehören u.A. Der Koalitionszwang bei Abstimmungen usw., Abhängigkeit des Arbeitsplatzes und Aufstiegsmöglichkeiten sind vom Wohlwollen der Vorgesetzten abhängig, usw.) Diese lassen es in aller Regel nicht zu das untergeordnete Bereiche selbstständig und selbstverantwortlich entscheiden können. Regelmäßige Abstimmungen mit den Vorgesetzten sind für Sachbearebeiter normal und finden sich auch bei den Behördenschreiben wieder.

Dies erklärt dann auch warum unsere begründeten Einsprüche Widerspüche, Klagen usw. erfolglos waren.

Ich hätte mir nicht vorgestellt, das ich es „live“ erleben muss, wie 5 Richter die Gesetze und Anwendungserlasse der Abgabenordnung komplett ignorieren und die Klägerin gezielt irregeführt und zur Klagrücknahme genötigt haben haben um einer gemeinnützigen Einrichtung sachlich unbegründet die Gemeinnützigkeit zu nehmen. Gründe lauteten: aus Kostengründen und der Erfolglosigkeit der Klage bezüglich der Heilung Erbnachfolgeregelung! Die Gemeinnützigkeit habe nie bestanden! (?) Die vorhandenen Freistellungsbescheide und die Abgabenordnung sagen hier eindeutig das Gegenteil aus!

Es ist gut und notwendig, das Richter in ihren Enscheidung neutral und Sachlich frei sein sollten. Es ist jedoch nicht zu akzeptieren das sie diese Freiheit nutzen um die bestehenden Gesetze einseitig im Sinne der Behörden auslegen oder klare eindeutige Gesetze welche dem Kläger recht geben gar nicht mehr beachten. Diese dienen dem Schutz der Geschädigten und Bürger unter anderem vor behördlicher Willkür. Das sie dann auch noch selbst über Befangenheitsanträge sich als unbefangen erklären ist besonders dreist. Tatsächlich ist dann offenbar niemand mehr zuständig diese Rechsmisstände bei den Richtern zu beseitigen.

Es versteht sich faktisch von selbst das meine erhobenen Beschwerden und Anzeigen gegen die Richter bis heute nicht beareitet werden und diese ihr Unwesen weitertreiben. Das diese mit Steuermitteln bezahlt und von der Politik billigend geduldet werden ist sicherlich nicht im öffentlichen Interesse und entspricht keiner Rechtsstaatlichkeit. Die vielgelobte Gewaltenteilung ist seit vielen Jahren Funtkionslos. Erforderliches Selbstkritik und und gegenseitige Prüfung der Drei Säulen unseres Rechtsstaateswelche die Einhaltung der demokratischen und rechtlichen Prinzipien sichern soll, wurden durch Gleichschaltung und gegenseitige Amtshilfe ersetzt.

Mögliches Ziel der Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann sein, das dann die begründeten Schadensersatzansprüche nach dem BGB für ein nicht nutzbares (Eigentum) – ein durch Urteil 2006 im besonderen öffentlichen Interesse festgestelltes Kulturdenkmal (!) – vorsorglich auf einen wirtschaftlichen Wert reduziert werden sollte. Dies wäre eine kausal schlüssige Erklärung für …

Das Gesetz besagt jedoch klar, das der Wert einer gemeinnützigen Vermögensmasse nicht der wirtschaftliche Wert ist da es auf diesen nicht ankommt, sondern der Sachwert des Gebäudes anzuwenden ist!

Das Finanzministerium/Finanzamt – also die Behörden die sich seit ca. 2009/2010 nicht mehr an die Abgabenorndnung und Anwendungserlasse gehalten haben – sprach ein Herr Brenner allen Vereinen im Gebäude ca. 2009/2010 gleichzeitig die Gemeinnützigkeit ab und beantragte 2014 ein Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht Dessau Roßlau .

Ein kausaler Zusammenhang mit der anstehenden begründeten Klage auf Schadenersatz im Jahre 2013 ist hier nicht von der Hand zu weisen.

Pikant: In späten Akteneinsichten wurde ein Schreiben des Finanzamt Köthen entdeckt, das allen Vereinen im Gebäude die Seriösität und Glaubwürdigkeit im Jahr 2009 nach jahrelangen Prüfungen bescheinigte!

Wie kann es dann sein das allen die Gemeinnützigkeit kurz drauf abgesprochen wird?

Fragwürdig bleibt die Aussage des Handelsregister Stendal 2015: Aufgrund des Verwaltungsitzes der Vereine seit 2010 in Balingen, Baden Württemberg sei das Insolvenzgericht Dessau Roßlau gar nicht zuständig gewesen(?)

Bemerkenswert ist natürlich festzustellen, das die aufgezwungenen Rechtskosten aus den Klageverfahren mit unter 8000 €, einem unstreitigen Grund und Bodenwert mit über 12 000 € gegenübersteht. Der Sachwert des Gebäudes wurde nicht berücksichtigt. Es gibt in der Gerichtsakte kein Wertgutachten zum Kulturdenkmal! Auch blieb die anstehende Begründete Klage auf Schadensersatz aus dem Jahre 2013 unberücksichtig .

Fakt: der Einheitswert und die Ermittlungsgrundlage der Baugenehmigungskosten liegen bei rund 345 000 €. Der Sachwert liegt bei über 700 000 €. Bei einem im Kern gesunden 4 geschossigen Klinkerbau entspricht das vermutlich nicht mal den Rohbaukosten!

Die hih (Eigentümer des Kulturdenkmals – eine gemeinnützige Vermögensmasse) erhielt im Jahre 2007 eine dubiose Nutzungsuntersagung. Damit wurde allen Vereinen das Dach über dem Kopf und die Entwicklungsmöglichkeiten ersatzlos genommen. Das angekündigte Internationale Workcamp zur Sanierung des Kulturdenkmals im genehmigungsfreien Bereich wurde quasie in einen rechtswidrigen Rahmen gestellt. Von uns unbemerkt waren bereits im Landkreis Gespräche mit der Polizei zu möglichen Einsatz -Aktionen aufgenommen worden(?).

Untersagt wurden und werden bis heute gemeinnützige , gewerbliche und private Nutzungen. Nach BGB haben wir hier eine faktische zwangsenteigung vorliegen. Dies stellte auch das Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt durch Herrn Mathiebe nach einem Ortstermin fest.

Pikant: Wir erhielten dann tatsächlich eine Teilgenehmigung für einen Imbiss mit Biergarten, Kaffeeterasse hinterm Haus und Gastraum.

Seit dem jahre 2000 war dieser Teil des Gesamtkonzeptes und Teil von diversen Bauanträgen, Teilgenehmigungsanträgen usw. beantragt udn wurde nciht bearbeitet /genehmigt. Es sollten bis zu 20 Ausbildungs- und Arbeitsplätze hier im Gebäude entstehen.

In der Vorbesprechung des Nutzungsänderungsantrages sagte Herr Pischke eine Bearbeitung zu, jedoch nur wenn der geplante Schallschutzzaun auf IG Seite gestrichen werden würde. Auch die zulässigen Betriebs- und Eigentümerwohnung würden im Falle der Genehmigung des „Imbiss mit ….“ genehmigt werden.

Die Genehmigung war dann schließlich mit unzumutbaren Auflagen versehen und die erforderlichen und zulässigen Betriebswohungen blieben bis heute abgelehnt. Damit war eine ordentliche Pflege und Absicherung von Investitionen nicht mehr möglich.

Seitdem haben Einbrüche und Vandalismus zu erheblichen Schäden geführt. Die Behörden sorgen nachhaltig dafür, das diese Kulturdenkmal weiter zerfällt. So wurde das Kulutrdenkmal im Jahre 2007 durch den Sturm Kyrill beschädigt. Wiederholt wurde in den Folgejahren denkmalrechtliche Anträge auf Förderung der Dachsanierung gestellt und alle abgelehnt. Die von uns immer wieder durchgeführten Reparaturen Konten die Grundlegenden Erforderlichen Dacherneuerung nicht aufhalten.

Aktuell wurde lediglich eine Netz zur Dachabsicherung durch den Landkreis aufgebracht. Unsere Bitten und Anträge dorch unter dem Netz eien Wasserdichte Plane aufzubringen udn damit das Kulturdenkmal zu erhalten wurde vom Landkreis und dem Denkmalamt abgelehnt.

Das Gebäude steht zum Verkauf und Interessenten können sich natürlich melden. Laut gerichtlichen hinweis lönenn wir mit den Käufern das Objekt vertragsrechtlich an die Käuferwünsche vor Kauf und Nutzen Lasten Übergang anpassen . Laut Urteil ist uns der Erhalt des Denkmals nicht zuzumuten.about:blankDateiLade eine Datei hoch oder wähle eine aus deiner Mediathek.

Brennender Höhepunkt behördlicher Ausgrenzungs-und Verhinderungspolitik 27/28.12.2023

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