Die Lösung

Man muss miteinander in Dialog kommen und die wahren Fakten ermitteln. Mediationsgespräche auf Augenhöhe mit Fachanwälten zur Lösung sind ein guter Anfang.

Die begründeten Forderungen der Geschädigten?

Lückenlose Aufklärung und Heilung der kausal schlüssigen Rufschädigungen seit dem Jahre 2000 bis heute

Die behördlichen negativen Bescheide und gerichtlichen Verfolgungen durch fragwürdige Urteile mit den entsprechenden Forderungen sind unverzüglich einzustellen und der vorherige unschädliche Zustand ist herzustellen.

Die Rehabilitation und der Ruf der geschädigten Vereine und Personen in allen Ebenen ist herzustellen.

Der Schadensersatz nach dem BGB für behördlichen Rufmord, Behinderungen der Vereinsarbeit, Verhinderungen legitimer Nutzungen für das Gebäude, Billigende Zerstörung des Kulturdenkmals und Verhinderung eines Erhalts und Sanierung, usw. ist unstreitig in voller Höhe zu leisten.

Ein angemessenes Schmerzensgeld usw. ist den betroffenen Vereinen und Personen zu gewähren.

Eine Teillösung kann der Kauf des Objektes sein. Die HIH und die Vereine haben vor Ort keinerlei realen Möglichkeiten mehr noch erfolgreich tätig werden zu können, da der Rufmord über 20 Jahren sehr weit in den Köpfen von Verantwortlichen Entscheidern verankert wurde.

Der Vorschlag zum Kauf (eine Teillösung) wurde der Gemeinde, dem Landkreis, dem Landesregierung Sachsen-Anhalt und der Bundesregierung offen gestellt. Diese haben die finanziellen Möglichkeiten und können dann natürlich mit dem Gebäude machen was sie wollen. Es entsteht mithin keine wirklicher Schaden da ein bedeutendes Kulturdenkmal erhalten werden kann.

Bisher gibt es wie üblich noch keine Lösungsgespräche! Warum nur?

Mal ehrlich, wie soll man diese Verantwortlichen, welche mit Steuermittel bezahlt um im öffentlichem Interesse jahrelanges Unrecht erzeugt und weiter aufrecht erhalten respektieren und wiederwählen?Bearbeiten